Die Klägerin, eine Baustoffgroßhandlung, lieferte ab Herbst 1976 Baumaterialien an die Z.-GmbH (im folgenden: GmbH), ein Bauunternehmen. Mitgesellschafter und Geschäftsführer, zuletzt Liquidator der GmbH war der Beklagte. Die Lieferungen seitens der Klägerin erfolgten vertragsgemäß unter Eigentumsvorbehalt.
Am 7. Juli 1977 beantragte der Beklagte in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der GmbH die Eröffnung des Konkursverfahrens über deren Vermögen. Das Konkursgericht lehnte die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse ab.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|