Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der Pfändung des Arbeitseinkommens
BGH, Beschluß vom 21.12.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 142/04
DRsp Nr. 2005/1596
Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der Pfändung des Arbeitseinkommens
»Die auf Antrag des Gläubigers vom Vollstreckungsgericht gemäß § 850 Abs. 4ZPO zu treffende Bestimmung hat unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles und nicht lediglich nach festen Berechnungsgrößen zu erfolgen.«