Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht gedeckte Masseschuld; Verjährung von Schadensersatzansprüchen
BGH, Urteil vom 24.05.2005 - Aktenzeichen IX ZR 114/01
DRsp Nr. 2005/10140
Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht gedeckte Masseschuld; Verjährung von Schadensersatzansprüchen
»a) Ein Konkursverwalter, der pflichtwidrig eine erkennbar nicht gedeckte Masseschuld begründet, haftet ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht persönlich aus Verschulden bei Vertragsschluß.b) Ein Schadensersatzanspruch aus § 82KO wegen pflichtwidriger Begründung einer erkennbar nicht gedeckten Masseschuld verjährt analog § 852BGB a.F. innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis der Massearmut.«