Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.03.2001 - Aktenzeichen 10 W 43/00
DRsp Nr. 2005/3571
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Dem Insolvenzverwalter ist Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn ein Erfolg der beabsichtigten Klage lediglich zur Deckung der Massekosten führt, da den Insolvenzgläubigern in diesem Fall die Leistung eines Kostenvorschusses nicht zumutbar ist.