Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
KG, Beschluss vom 20.12.2002 - Aktenzeichen 2 W 256/02
DRsp Nr. 2005/7083
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Die anteilige Aufbringung der Kosten eines Rechtsstreits ist für einen Insolvenzgläubiger dann zumutbar, wenn bei vernünftiger, auch das eigene Interesse der Partei berücksichtigender Betrachtung bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung der Nutzen deutlich größer sein wird als das Kostenrisiko.