KG - Beschluss vom 20.12.2002
2 W 256/02
Normen:
ZPO § 116 Nr. 1 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2003, 110
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 27/02

Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

KG, Beschluss vom 20.12.2002 - Aktenzeichen 2 W 256/02

DRsp Nr. 2005/7083

Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

Die anteilige Aufbringung der Kosten eines Rechtsstreits ist für einen Insolvenzgläubiger dann zumutbar, wenn bei vernünftiger, auch das eigene Interesse der Partei berücksichtigender Betrachtung bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung der Nutzen deutlich größer sein wird als das Kostenrisiko.

Normenkette:

ZPO § 116 Nr. 1 ;
Vorinstanz: LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 27/02
Fundstellen
KGReport-Berlin 2003, 110