Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
KG, Beschluss vom 30.12.2002 - Aktenzeichen 2 W 256/02
DRsp Nr. 2005/13242
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter kommt nur in Betracht, wenn den Insolvenzgläubigern die anteilige Aufbringung der Verfahrenskosten im Verhältnis zu der zu erwartenden Quote nicht zuzumuten ist.