Voraussetzungen der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren
BGH, Beschluß vom 08.07.2004 - Aktenzeichen IX ZB 209/03
DRsp Nr. 2004/12837
Voraussetzungen der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren
»a) Ein Antrag auf Restschuldbefreiung setzt im Verbraucherinsolvenzverfahren und im Regelinsolvenzverfahren einen Eigenantrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraus.b) Der Lauf der Frist nach § 287 Abs. 1 Satz 2 InsO beginnt nicht, bevor der Schuldner einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.c) Der Hinweis nach § 20 Abs. 2InsO löst die Rechtsfolgen des § 287 Abs. 1 Satz 2 InsO nur aus, wenn er dem Schuldner tatsächlich zugegangen ist; eine bestimmte Form ist hierfür nicht erforderlich.«