Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmung durch das nächsthöhere gemeinschaftliche Gericht
OLG Hamburg, Beschluss vom 08.12.2003 - Aktenzeichen 13 AR 31/03
DRsp Nr. 2005/3555
Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmung durch das nächsthöhere gemeinschaftliche Gericht
Eine Zuständigkeitsbestimmung durch ein höheres Gericht gem. § 36 Abs.1 Nr. 5, Abs. 2ZPO kommt nur in Betracht, wenn die beteiligten Gerichte sich rechtskräftig für zuständig erklärt haben. Dazu sind Zwischenentscheidungen erforderlich, die sich auf die Bejahung der Zuständigkeit beschränken.