OLG Hamburg - Beschluss vom 08.12.2003
13 AR 31/03
Normen:
InsO § 4 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 ;
Fundstellen:
ZInsO 2004, 624

Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmung durch das nächsthöhere gemeinschaftliche Gericht

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.12.2003 - Aktenzeichen 13 AR 31/03

DRsp Nr. 2005/3555

Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmung durch das nächsthöhere gemeinschaftliche Gericht

Eine Zuständigkeitsbestimmung durch ein höheres Gericht gem. § 36 Abs.1 Nr. 5, Abs. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn die beteiligten Gerichte sich rechtskräftig für zuständig erklärt haben. Dazu sind Zwischenentscheidungen erforderlich, die sich auf die Bejahung der Zuständigkeit beschränken.

Normenkette:

InsO § 4 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 ;
Fundstellen
ZInsO 2004, 624