OLG Köln - Beschluss vom 05.01.2001
2 W 228/00
Normen:
InsO § 244 § 245 Abs. 1 Nr. 1, 3 ;
Fundstellen:
NZI 2001, 660
ZInsO 2002, 330

Voraussetzungen der Zustimmung zum Insolvenzplan

OLG Köln, Beschluss vom 05.01.2001 - Aktenzeichen 2 W 228/00

DRsp Nr. 2005/3577

Voraussetzungen der Zustimmung zum Insolvenzplan

»Aus dem Wortlaut des § 245 InsO, insbesondere aus der Verbindung der drei Nummern dieser Bestimmung durch das Wort "und" (vor § 245 Abs 1 Nr 3 InsO) ergibt sich ohne weiteres, dass die in diesen drei Nummern genannten Erfordernisse nebeneinander (kumulativ) erfüllt sein müssen, damit die Zustimmung einer Abstimmungsgruppe als erteilt gilt, so dass diese Folge bereits dann nicht eintritt, wenn (auch nur) die Voraussetzungen des § 245 Abs 1 Nr 1 InsO nicht vorliegen.«

Normenkette:

InsO § 244 § 245 Abs. 1 Nr. 1, 3 ;
Fundstellen
NZI 2001, 660
ZInsO 2002, 330