OLG Zweibrücken - Beschluss vom 27.09.2000
3 W 179/00
Normen:
InsO § 99 ;
Fundstellen:
ZInsO 2000, 627

Voraussetzungen einer Postsperre

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.09.2000 - Aktenzeichen 3 W 179/00

DRsp Nr. 2005/3633

Voraussetzungen einer Postsperre

Hat der Schuldner die an seinen Arbeitgeber gerichtete Aufforderung zur Zahlung an den Treuhänder an sich genommen, wird daraufhin eine Postsperre angeordnet und stellt sich im Rahmen der Postsperre heraus, dass der Schuldner über eine bislang unbekannte Bankverbindung verfügt, so rechtfertigt dies die weitere Aufrechterhaltung der Postsperre.

Normenkette:

InsO § 99 ;
Fundstellen
ZInsO 2000, 627