BGH - Beschluß vom 14.12.2006
IX ZR 220/05
Normen:
InsVV § 1 ; InsO § 171 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
OLG Oldenburg, vom 30.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 17/05
LG Osnabrück, vom 15.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 406/02

Voraussetzungen einer Verwertungspauschale

BGH, Beschluß vom 14.12.2006 - Aktenzeichen IX ZR 220/05

DRsp Nr. 2007/3032

Voraussetzungen einer Verwertungspauschale

Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist keine Verwertung i.S. von § 171 Abs. 2 InsO.

Normenkette:

InsVV § 1 ; InsO § 171 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO). Sie hat jedoch nur teilweise Erfolg. Soweit die Revision nicht zugelassen wird, hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung und erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).