Dem Beschwerdeführer wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 5. November 2015 gewährt.
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 5. November 2015 wird auf Kosten des Rechtsbeschwerdeführers zurückgewiesen.
I.
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