Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 1. Februar 2010 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt auch hinsichtlich der anwaltlichen Vertretung der Beteiligten zu 1 450.000 €.
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