EuGH - Urteil vom 09.11.2017
C-641/16
Normen:
VO (EG) 1346/2000 Art. 3 Abs. 1;

Vorlage zur Vorabentscheidung - Insolvenzverfahren - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Zuständiges Gericht - Im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren erhobene Klage wegen unlauteren Wettbewerbs - Klage einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat gegen den Übernehmer eines Geschäftsbereichs der Gesellschaft, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde - Mit dem Insolvenzverfahren nicht zusammenhängende Klage oder Klage, die unmittelbar aufgrund dieses Verfahrens erhoben wird und in engem Zusammenhang damit steht

EuGH, Urteil vom 09.11.2017 - Aktenzeichen C-641/16

DRsp Nr. 2018/11456

Vorlage zur Vorabentscheidung – Insolvenzverfahren – Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 – Zuständiges Gericht – Im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren erhobene Klage wegen unlauteren Wettbewerbs – Klage einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat gegen den Übernehmer eines Geschäftsbereichs der Gesellschaft, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde – Mit dem Insolvenzverfahren nicht zusammenhängende Klage oder Klage, die unmittelbar aufgrund dieses Verfahrens erhoben wird und in engem Zusammenhang damit steht

Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass eine Haftungsklage wegen unlauteren Wettbewerbs, mit der dem Übernehmer eines im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erworbenen Geschäftsbereichs vorgeworfen wird, sich zu Unrecht als Alleinvertriebshändler der vom Schuldner hergestellten Waren dargestellt zu haben, nicht in die Zuständigkeit des Gerichts fällt, das das Insolvenzverfahren eröffnet hat.

Normenkette:

VO (EG) 1346/2000 Art. 3 Abs. 1;

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. 2000, L 160, S. 1).