Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. August 2017 und das Urteil der 16. Zivilkammer - 4. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Darmstadt vom 13. Juli 2016 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Der Beklagte ist Verwalter in dem am 1. November 2008 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. GmbH (fortan: Schuldnerin). Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht der A. - mbH (fortan: A. ) die Feststellung vertraglicher Ansprüche zur Tabelle.
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