BGH - Urteil vom 11.10.2018
IX ZR 217/17
Normen:
InsO § 38; InsO § 45;
Fundstellen:
DB 2018, 2748
DStR 2019, 62
DZWIR 2019, 96
MDR 2018, 1465
NZI 2018, 886
WM 2018, 2099
ZIP 2018, 2174
ZInsO 2018, 2515
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 13.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 153/15
OLG Frankfurt/Main, vom 04.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 24 U 80/16

Vorliegen einer Insolvenzforderung bei einem dem Gläubiger zur Zeit der Insolvenzeröffnung zustehenden Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit dem Schuldner

BGH, Urteil vom 11.10.2018 - Aktenzeichen IX ZR 217/17

DRsp Nr. 2018/15861

Vorliegen einer Insolvenzforderung bei einem dem Gläubiger zur Zeit der Insolvenzeröffnung zustehenden Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit dem Schuldner

Der einem Gläubiger zur Zeit der Insolvenzeröffnung zustehende Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit dem Schuldner stellt eine Insolvenzforderung dar. Diese kann nur mit dem geschätzten Wert des Anspruchs zur Tabelle angemeldet werden.

Tenor

Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. August 2017 und das Urteil der 16. Zivilkammer - 4. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Darmstadt vom 13. Juli 2016 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

InsO § 38; InsO § 45;

Tatbestand

Der Beklagte ist Verwalter in dem am 1. November 2008 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. GmbH (fortan: Schuldnerin). Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht der A. - mbH (fortan: A. ) die Feststellung vertraglicher Ansprüche zur Tabelle.