Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 27. Oktober 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an den 2. Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger ist Verwalter in dem am 27. April 2006 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. GmbH & Co. oHG (fortan: Schuldnerin). Die Schuldnerin ist am 12. Januar 2006 gegründet worden. Sie besteht aus den Gesellschafterinnen G. GmbH und r. GmbH; die G. GmbH (fortan: GmbH) ist ebenfalls insolvent.
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