Auf die Rechtsmittel des weiteren Beteiligten zu 1 werden der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 1. Dezember 2011 und der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 15. September 2011 aufgehoben.
Der weitere Beteiligte zu 1 wird auf seinen Antrag aus dem Amt als Mitglied des Gläubigerausschusses entlassen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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