OLG Celle - Urteil vom 14.09.2000
13 U 260/99
Normen:
ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3 ; BauGB § 133 Abs. 1, 2 ; AnfG § 237 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 263
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 82/97

Vorrangige Befriedigung einer Erschließungslast bei nichterfüllter Ablösungsvereinbarung

OLG Celle, Urteil vom 14.09.2000 - Aktenzeichen 13 U 260/99

DRsp Nr. 2004/8047

Vorrangige Befriedigung einer Erschließungslast bei nichterfüllter Ablösungsvereinbarung

Erschließungslasten eines Grundstücks sind öffentliche Lasten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG. Das gilt auch dann, wenn eine Ablösungsvereinbarung getroffen worden ist, diese jedoch nicht erfüllt wurde.

Normenkette:

ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3 ; BauGB § 133 Abs. 1, 2 ; AnfG § 237 ;

Tatbestand: