Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. Juli 2011 und das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 7. Februar 2011 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.172,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. November 2009 zu bezahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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