BFH - Urteil vom 15.12.2009
VII R 18/09
Normen:
InsO § 35 Abs. 2; InsO § 36 Abs. 1; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Mecklenburg­Vorpommern, vom 26.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 126/07 1185

Während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch als der Insolvenzmasse unterfallend; Freigabe eines Umsatzsteuervergütungsanspruchs

BFH, Urteil vom 15.12.2009 - Aktenzeichen VII R 18/09

DRsp Nr. 2010/4641

Während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch als der Insolvenzmasse unterfallend; Freigabe eines Umsatzsteuervergütungsanspruchs

Ein vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch fällt in die Insolvenzmasse, wenn er nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist; das gilt auch bei Nutzung und Verwertung ausschließlich unpfändbarer Gegenstände des Vermögens des Schuldners.

Normenkette:

InsO § 35 Abs. 2; InsO § 36 Abs. 1; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.