Die Beteiligten streiten darüber, ob eine während des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers entstandene Erbschaftsteuer nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Kläger festgesetzt werden durfte.
Über das Vermögen des Klägers wurde durch Beschluss des Amtsgerichts H. aus dem Dezember 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Im Dezember 2007 verstarb Frau S., die den Kläger in ihrem Testament als Miterben und Vermächtnisnehmer ihres Barvermögens zu ½ eingesetzt hatte. Die Erbschaft wurde vom Kläger ausgeschlagen, nicht jedoch das Vermächtnis.
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