Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter der V. GmbH & Co. Vertriebs KG (im folgenden: Schuldnerin) Versicherungsschutz aus einer bei der Beklagten genommenen Warenkreditversicherung. Dem Versicherungsvertrag liegen Allgemeine Bedingungen für die Warenkreditversicherung (AVB Warenkedit 1999) zugrunde, die auszugsweise wie folgt lauten:
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle an Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages durch Zahlungsunfähigkeit versicherter Kunden entstehen.
§ 4 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
...
3. Der Versicherungsschutz erlischt für alle versicherten Forderungen mit Beendigung des Versicherungsvertrages, soweit nicht der Versicherungsfall eingetreten ist.
...
§ 9 Versicherungsfall
1. Der Versicherungsfall tritt nur ein, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn
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