I.
Über das Vermögen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wurde im Juni 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet, woraufhin die Beklagte und Beschwerdegegnerin (die Steuerberaterkammer) ihre Bestellung als Steuerberaterin wegen Vermögensverfalls widerrief (§
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