Die Klägerin lieferte Kraftstoffe an die jetzige Gemeinschuldnerin, die R... & W... GmbH, und zog die entsprechenden Rechnungsbeträge abredegemäß im Lastschriftverfahren von einem Bankkonto der Gemeinschuldnerin ein. Kurz nach der Bestellung des Beklagten zum vorläufigen Insolvenzverwalter erteilte einer der beiden Geschäftsführer - im Einverständnis mit dem Beklagten - der Bank den Auftrag, alle Lastschriften zurückzugeben, die im Wege des Widerspruches noch "rückgabefähig" waren. Dies führte dazu, daß der Klägerin 8 Lastschriften rückbelastet wurden. Die Klägerin hält den Beklagten wegen sittenwidriger Schädigung für schadensersatzpflichtig.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|