I. Die Parteien streiten um eine Versicherungsleistung in Höhe von 2.509.309,46 EUR.
Die Klägerin ist ein Viehhandelsunternehmen, welches in den Jahren 1992/1993 Viehtransporte nach Jordanien ausführte. Im Zuge dieser Transporte erhielt sie vom Hauptzollamt I-K Ausfuhrerstattungen in Höhe von 3.100.888,16 DM. Als Voraussetzung für diese Leistung musste sie Nachweise über die Ordnungsmäßigkeit des Exports vorlegen. Diese sogenannten Primär- und Sekundärnachweise wurden von der Firma H D GmbH, einer zugelassenen internationalen Kontroll- und Überwachungsgesellschaft, erstellt. Die Firma H D GmbH ist als mitversicherte Tochtergesellschaft in eine vom U Rheinland e.V. bei der Beklagten abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung einbezogen.
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