Wiederaufleben von Sicherungsrechten nach erfolgreicher Anfechtung
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.08.2000 - Aktenzeichen 5 U 5/00
DRsp Nr. 2005/3638
Wiederaufleben von Sicherungsrechten nach erfolgreicher Anfechtung
Hat der Konkursverwalter die Tilgung einer durch Grundschuld gesicherten Forderung erfolgreich angefochten, so lebt der ursprüngliche Sicherungszweck der Grundschuld auch dann wieder auf, wenn die Beteiligten nach dem Empfang der anfechtbaren Leistung eine neue Sicherungsvereinbarung geschlossen haben.