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Der Kläger begehrt Insolvenzgeld (Insg) für den Monat Dezember 1999.
Der Kläger war bis Januar 2000 bei der K. Apparate- und Maschinenbau GmbH beschäftigt. Das Amtsgericht L. hatte mit Beschluss vom 30. April 1999 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers mit Wirkung vom 1. Mai 1999 eröffnet. Durch Beschluss vom 5. Juli 1999 bestätigte das Amtsgericht den von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan und hob das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom 16. Juli 1999 wieder auf. Zugleich ordnete das Amtsgericht die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans und die Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte durch den Insolvenzverwalter an. Nachdem der Geschäftsführer der Schuldnerin mit Zustimmung des Sachwalters einen neuen Insolvenzantrag gestellt hatte, eröffnete das Amtsgericht durch Beschluss vom 29. Dezember 1999 erneut das Insolvenzverfahren ab 1. Januar 2000.
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