Der Beklagte ist Treuhänder in dem am 8. Dezember 2003 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des S. (fortan: Schuldner). Der Schuldner hatte der Rechtsvorgängerin der Klägerin am 13. Mai 2002 den der Pfändung unterworfenen Teil seiner gegenwärtigen und künftigen Ansprüche auf Arbeitsentgelt jeder Art zur Sicherheit für einen Kredit abgetreten. Bereits zuvor, am 1. September 2000, hatte die W. AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über die pfändbaren Bezüge des Schuldners erwirkt.
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