OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.10.2014
I-4 U 146/13
Normen:
VVG § 44; VVG § 45 Abs. 3; BGB § 242; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1;

Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Kaskoversicherungsvertrag über ein geleastes Fahrzeug in der Insolvenz der versicherten PersonRechtswirkungen der Auszahlung der Versicherungsleistung an die reparierende Werkstatt

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2014 - Aktenzeichen I-4 U 146/13

DRsp Nr. 2014/16789

Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Kaskoversicherungsvertrag über ein geleastes Fahrzeug in der Insolvenz der versicherten Person Rechtswirkungen der Auszahlung der Versicherungsleistung an die reparierende Werkstatt

1. Kommt es während eines laufenden Insolvenzantragsverfahrens unter Anordnung des Vorbehalts der Zustimmung zu Verfügungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu einer nicht genehmigten Abtretung von Ersatzansprüchen gegen eine Fahrzeugversicherung und leistet der Fahrzeugversicherer aufgrund dieser Abtretung unmittelbar an die ausführende Reparaturwerkstatt, so tritt hierdurch im Verhältnis zwischen der versicherten, in Insolvenz befindlichen Person und dem Versicherer Erfüllung nicht ein. 2. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist gleichwohl gehindert, die Versicherungsleistung erneut zu fordern, da er unter keinem Gesichtspunkt berechtigt wäre, dieses zur Masse zu ziehen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. Juli 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.