I.
Im Handelsregister sind die X-GmbH i.L. und der Beteiligte als ihr Liquidator eingetragen.
Die Anmeldung des Beteiligten vom 6.8.1993, er habe das Amt des Liquidators niedergelegt, hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 13.10.1993 zurückgewiesen. Der hiergegen eingelegten Erinnerung des Anmelders haben Rechtspfleger und Registerrichter nicht abgeholfen. Das Landgericht hat die Erinnerung als Beschwerde behandelt und das Rechtsmittel mit Beschluss vom 10.11.1993 (Ausspruch Nr. 2) als unbegründet zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtet sich die weitere Beschwerde des Beteiligten.
II.
Die weitere Beschwerde ist begründet.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|