1.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 26.05.2014 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Düren vom 28.04.2014,
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) bis 3) jeweils zu 1/3 zu tragen.
2.
Der Antrag der Beteiligten zu 4) auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Der am 12.12.2013 verstorbene E2 (im Folgenden: Erblasser) war seit September 2013 in zweiter Ehe verheiratet mit der Beteiligten zu 4). Er hatte 3 Kinder aus erster Ehe, die Beteiligten zu 1) bis 3).
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