Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juni 2006 und das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Dezember 2005 aufgehoben.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 167.834,66 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit 31. Dezember 2004 zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag vom 15. Juli 2004 am 1. Oktober 2004 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Das Finanzamt des beklagten Landes wurde im Rahmen einer laufenden Betriebsprüfung sofort nach Antragstellung über diesen Antrag informiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Schuldnerin einen in Grund und Höhe unstreitigen Steuererstattungsanspruch von 167.834,66 EUR gegen das Finanzamt.
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