Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. November 2020 und das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 18. April 2019 aufgehoben, soweit zum Nachteil des Beklagten erkannt worden ist.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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