Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 14. Dezember 2011 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 11. Februar 2011 zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
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