OLG Koblenz - Urteil vom 26.01.2007
8 U 496/06
Normen:
ZPO § 240 § 249 § 538 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2007, 514
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 06.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 146/03

Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen Urteils

OLG Koblenz, Urteil vom 26.01.2007 - Aktenzeichen 8 U 496/06

DRsp Nr. 2008/23425

Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen Urteils

Ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenes Urteil ist nicht nichtig, sondern anfechtbar. Wird es mit der Berufung angefochten, so ist es aufzuheben und das Verfahren an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen.

Normenkette:

ZPO § 240 § 249 § 538 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Mit seiner Klage hat der Kläger die W....... V........ GmbH & Co. KG sowie die Beklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner auf Zahlung von Schadensersatz nach den Grundsätzen der Prospekthaftung in Anspruch genommen.

Mit Beschluss vom 5. Dezember 2003 hat das Amtsgericht Montabaur (14 IN 402/03) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W....... V........ GmbH & Co. KG eröffnet und Rechtsanwalt Dr. K..... zum Insolvenzverwalter bestellt (GA Bl. 172 = 739).

Nach Durchführung einer Beweisaufnahme hat das Landgericht die Klage gegen alle drei Beklagten mit Urteil vom 6. März 2006, auf das zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstands Bezug genommen wird, abgewiesen (GA Bl. 624-632, 632 a-632 c).

Dagegen hat der Kläger Berufung eingelegt, mit der er sein erstinstanzliches Klageziel weiterverfolgt hat.