LAG Baden-Württemberg, vom 09.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Sa 85/10
ArbG Ulm, vom 14.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 525/09
Wirksamkeit tariflicher Regelungen über den Ausschluss ordentlicher KündigungenAnforderungen aide Sozialauswahl
BAG, Urteil vom 20.06.2013 - Aktenzeichen 2 AZR 295/12
DRsp Nr. 2014/567
Wirksamkeit tariflicher Regelungen über den Ausschluss ordentlicher KündigungenAnforderungen aide Sozialauswahl
1. Tarifliche Regelungen über den Ausschluss ordentlicher Kündigungen erweisen sich in Auswahlsituationen nur dann als angemessen und gesetzeskonform im Sinne von § 10 Satz 1 AGG bzw. § 1 Abs. 3KSchG, wenn sie zumindest grobe Auswahlfehler vermeiden.2. Die Auslegung der einschlägigen Tarifbestimmung kann ergeben, dass der Ausschluss ordentlicher Kündigungen nicht gilt, falls er bei der Sozialauswahl zu einem grob fehlerhaften Auswahlergebnis führen würde.Orientierungssätze:1. Tarifliche Regelungen über den - auch - an ein bestimmtes Lebensalter geknüpften Ausschluss ordentlicher Kündigungen sind an den Vorschriften des AGG zu messen. Dem steht § 2 Abs. 4AGG nicht entgegen.2. Außerhalb einer Sozialauswahl geht mit dem Ausschluss ordentlicher Kündigungen für ältere Arbeitnehmer in der Regel keine unzulässige Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer einher.3. Auch innerhalb der Sozialauswahl liegt in der Berücksichtigung des höheren Lebensalters zu Gunsten der Betroffenen nicht schon per se ein Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer wegen ihres Alters.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.