Der Kläger ist Verwalter in dem am 1. Juni 1996 eröffneten Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der L. G. W. GmbH. Die Schuldnerin ist Eigentümerin eines 21.709 qm großen Grundstücks in W. Auf Antrag der Rechtsvorgängerin der Beklagten wurde dieses Grundstück im Wege der einstweiligen Verfügung am 16. Juni 1995 durch Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek in Höhe von 932.075,32 DM und einer Kostenpauschale von 4.817 DM belastet.
Der Kläger verlangt unter Hinweis auf §
Die Revision hat Erfolg; die Klage ist begründet.
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