BGH - Urteil vom 18.10.2001
IX ZR 493/00
Normen:
KO §§ 15 17 ; BGB §§ 398 415 ;
Fundstellen:
KTS 2002, 123
MDR 2002, 162
NJW 2002, 751
NJW-RR 2002, 191
ZIP 2001, 2142
ZInsO 2001, 1100
Vorinstanzen:
OLG München,
LG München I,

Wirkung einer Vertragsübernahme im Konkurs des Veräußerers

BGH, Urteil vom 18.10.2001 - Aktenzeichen IX ZR 493/00

DRsp Nr. 2001/16197

Wirkung einer Vertragsübernahme im Konkurs des Veräußerers

»a) Die Vertragsübernahme durch einen Dritten kann unter § 17 KO fallen. b) Zu den Wirkungen einer Konkurseröffnung, wenn der spätere Gemeinschuldner Verträge veräußert hat und nicht alle Vertragspartner der Vertragsübernahme durch den Erwerber bis zur Konkurseröffnung zugestimmt haben.«

Normenkette:

KO §§ 15 17 ; BGB §§ 398 415 ;

Tatbestand: