Wirkung einer Vertragsübernahme im Konkurs des Veräußerers
BGH, Urteil vom 18.10.2001 - Aktenzeichen IX ZR 493/00
DRsp Nr. 2001/16197
Wirkung einer Vertragsübernahme im Konkurs des Veräußerers
»a) Die Vertragsübernahme durch einen Dritten kann unter § 17KO fallen.b) Zu den Wirkungen einer Konkurseröffnung, wenn der spätere Gemeinschuldner Verträge veräußert hat und nicht alle Vertragspartner der Vertragsübernahme durch den Erwerber bis zur Konkurseröffnung zugestimmt haben.«
Normenkette:
KO §§ 15 17 ; BGB §§ 398 415 ;
Tatbestand:
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