Wirkung einer Vertragsübernahme im Konkurs des Veräußerers
BGH, Urteil vom 18.10.2001 - Aktenzeichen IX ZR 493/00
DRsp Nr. 2001/16197
Wirkung einer Vertragsübernahme im Konkurs des Veräußerers
»a) Die Vertragsübernahme durch einen Dritten kann unter § 17KO fallen.b) Zu den Wirkungen einer Konkurseröffnung, wenn der spätere Gemeinschuldner Verträge veräußert hat und nicht alle Vertragspartner der Vertragsübernahme durch den Erwerber bis zur Konkurseröffnung zugestimmt haben.«