BFH - Urteil vom 11.12.2013
XI R 22/11
Normen:
AO § 130 Abs. 1, § 251 Abs. 3; FGO § 102; InsO § 38, § 87, § 174 Abs. 1, § 178, § 208 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 10.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7232/08

Wirkung und Änderbarkeit eines im Insolvenzverfahren ergangenen bestandskräftigen Feststellungsbescheides

BFH, Urteil vom 11.12.2013 - Aktenzeichen XI R 22/11

DRsp Nr. 2014/3203

Wirkung und Änderbarkeit eines im Insolvenzverfahren ergangenen bestandskräftigen Feststellungsbescheides

1. Ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid über eine Umsatzsteuernachzahlung als Insolvenzforderung steht einer später begehrten anderweitigen Umsatzsteuerfestsetzung entgegen, wenn dieser Bescheid nicht mehr geändert werden kann.2. Die Entscheidung des FA über die Rücknahme des Feststellungsbescheides nach § 130 Abs. 1 AO ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur eingeschränkt überprüft werden kann.

Normenkette:

AO § 130 Abs. 1, § 251 Abs. 3; FGO § 102; InsO § 38, § 87, § 174 Abs. 1, § 178, § 208 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehrt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin aus einer für das Jahr 2003 (Streitjahr) nachgereichten Umsatzsteuererklärung eine entsprechende Umsatzsteuerfestsetzung sowie die Änderung der nach § 251 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) bislang vorgenommenen Feststellung der steuerlichen Insolvenzforderung.