Wirtschaftliche Schlechterstellung eines Gläubigers durch den Schuldenbereinigungsplan wegen Auswirkung auf Bürgschaftsverpflichtung
AG Saarbrücken, Beschluss vom 07.08.2001 - Aktenzeichen 61 IK 167/00
DRsp Nr. 2003/16923
Wirtschaftliche Schlechterstellung eines Gläubigers durch den Schuldenbereinigungsplan wegen Auswirkung auf Bürgschaftsverpflichtung
»Eine Klausel im Schuldenbereinigungsplan, nach der die Verpflichtung des Bürgen in voller Höhe erhalten bleibt, während gleichzeitig der Schuldner nur zur teilweisen Befriedigung des Gläubigers verpflichtet sein soll, ist unwirksam. Die Vorschrift des § 301InsO ist nicht analog anzuwenden.«