Der Senat beabsichtigt, die vom Berufungsgericht zugelassene Revision gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 17. November 2016 gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Der Wert des Revisionsverfahrens wird auf 700 € festgesetzt.
I.
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