BGH - Urteil vom 15.10.2015
IX ZR 265/12
Normen:
EuInsVO Art. 4; EuInsVO Art. 13; InsO § 88; InsO § 91; InsO § 129;
Vorinstanzen:
LG Ravensburg, vom 28.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 395/09
OLG Stuttgart, vom 28.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 17/12

Zahlungsklage des Verwalters in einem in Deutschland eröffneten Insolvenzverfahren über eine Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates (hier: Österreich) gegen einen Insolvenzgläubiger nach deutschem Recht; Unwirksamkeit des der nach Eröffnung der erfolgten Auszahlung zugrunde liegenden Pfändungspfandrechts infolge der Rückschlagsperre und der Auszahlung an den Gläubiger; Pfändungspfandrecht nach österreichischem Recht

BGH, Urteil vom 15.10.2015 - Aktenzeichen IX ZR 265/12

DRsp Nr. 2015/19338

Zahlungsklage des Verwalters in einem in Deutschland eröffneten Insolvenzverfahren über eine Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates (hier: Österreich) gegen einen Insolvenzgläubiger nach deutschem Recht; Unwirksamkeit des der nach Eröffnung der erfolgten Auszahlung zugrunde liegenden Pfändungspfandrechts infolge der Rückschlagsperre und der Auszahlung an den Gläubiger; Pfändungspfandrecht nach österreichischem Recht

InsO §§ 88, 129