LG Frankenthal, vom 17.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 109/17
OLG Zweibrücken, vom 25.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 90/18
Zahlungsunfähigkeit als Indiz für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners; Entsprechung der aus einem Lizenzvertrag herrührenden Forderung eines Gesellschafters auf Bezahlung von Lizenzgebühren wirtschaftlich einem Gesellschafterdarlehen
BGH, Urteil vom 24.02.2022 - Aktenzeichen IX ZR 250/20
DRsp Nr. 2022/4250
Zahlungsunfähigkeit als Indiz für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners; Entsprechung der aus einem Lizenzvertrag herrührenden Forderung eines Gesellschafters auf Bezahlung von Lizenzgebühren wirtschaftlich einem Gesellschafterdarlehen
Die Zahlungsunfähigkeit stellt nur dann ein Indiz für den Benachteiligungsvorsatz dar, wenn der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit erkannt hat. Hält der Schuldner eine Forderung, welche die Zahlungsunfähigkeit begründet, aus Rechtsgründen für nicht durchsetzbar oder nicht fällig, steht dies einer Kenntnis entgegen, sofern bei einer Gesamtwürdigung der Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit nicht zwingend naheliegt.Ob die aus einem Lizenzvertrag herrührende Forderung eines Gesellschafters auf Bezahlung von Lizenzgebühren wirtschaftlich einem Gesellschafterdarlehen entspricht, richtet sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung nach Art, Inhalt und Umständen des tatsächlich gewährten Zahlungszeitraums und der marktüblichen Konditionen, bei der die Auswirkungen von Fälligkeitsvereinbarung und Stehenlassen zusammen zu betrachten sind.
Tenor
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