OLG Köln - Beschluss vom 14.07.2010
2 Wx 86/10
Normen:
InsO § 88; InsO § 89 Abs. 1;
Fundstellen:
ZIP 2010, 1763
Vorinstanzen:
AG Siegburg, vom 16.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen HO-1494-17

Zeitliche Anknüpfungspunkt für die Rückschlagsperre des § 88 InsO

OLG Köln, Beschluss vom 14.07.2010 - Aktenzeichen 2 Wx 86/10

DRsp Nr. 2010/15723

Zeitliche Anknüpfungspunkt für die Rückschlagsperre des § 88 InsO

Die Rückschlagsperre des § 88 InsO wird auch durch einen bei einem örtlich unzuständigen Insolvenzgericht eingereichten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewahrt.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 6. Mai 2010 wird der Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Siegburg vom 16. April 2010, HO-1494-17, aufgehoben und die Sache an das Grundbuchamt des Amtsgerichts Siegburg mit der Weisung zurückverwiesen, den Löschungsantrag der Antragstellerin vom 9. April 2010 nicht aus den Gründen des Beschlusses des Amtsgerichts vom 16. April 2010 zurückzuweisen.

Normenkette:

InsO § 88; InsO § 89 Abs. 1;

Gründe

1.

Die Beteiligte ist Insolvenzverwalterin über das Vermögen des im Grundbuch eingetragenen Grundstückseigentümers.