Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 6. Mai 2010 wird der Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Siegburg vom 16. April 2010, HO-1494-17, aufgehoben und die Sache an das Grundbuchamt des Amtsgerichts Siegburg mit der Weisung zurückverwiesen, den Löschungsantrag der Antragstellerin vom 9. April 2010 nicht aus den Gründen des Beschlusses des Amtsgerichts vom 16. April 2010 zurückzuweisen.
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Die Beteiligte ist Insolvenzverwalterin über das Vermögen des im Grundbuch eingetragenen Grundstückseigentümers.
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