Zeitpunkt der Wirksamkeit eines allgemeinen Verfügungsverbots im Eröffnungsverfahren
BGH, Urteil vom 19.09.1996 - Aktenzeichen IX ZR 277/95
DRsp Nr. 1996/30308
Zeitpunkt der Wirksamkeit eines allgemeinen Verfügungsverbots im Eröffnungsverfahren
»Ein allgemeines Verfügungsverbot im Eröffnungsverfahren wird bereits mit seinem Erlaß, nicht erst mit Zustellung wirksam. Das gilt auch, wenn der Beschluß die Eröffnungsstunde nicht angibt.«
Normenkette:
GesO § 2 Abs. 3 ;
Tatbestand:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.