1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 25. September 2009 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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