ArbG Magdeburg, vom 13.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3381/16
Zugang der Kündigung als Voraussetzung für Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGBKein Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB bei gleichzeitigem Kündigungsrecht des ArbeitgebersZeitpunkt der ordentlichen Kündigung bei Betriebsstilllegung
LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.06.2020 - Aktenzeichen 4 Sa 163/18
DRsp Nr. 2021/13164
Zugang der Kündigung als Voraussetzung für Schadensersatz nach § 628 Abs. 2BGBKein Schadensersatz nach § 628 Abs. 2BGB bei gleichzeitigem Kündigungsrecht des ArbeitgebersZeitpunkt der ordentlichen Kündigung bei Betriebsstilllegung
Orientierungssatz:1. Fehlt es am Vortrag zum Zugang der Kündigung, ist eine Klage auf Schadensersatz nach § 628 Abs 2BGB unschlüssig, denn ohne Zugang der Kündigung beim Empfänger liegt keine fristlose Vertragsbeendigung vor, welche Voraussetzung eines Anspruchs nach § 628 Abs 2BGB ist.2. Ein Entschädigungsanspruch nach § 628 Abs 2BGB wegen des Verlustes des Bestandsschutzes ist dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Arbeitnehmerkündigung das Arbeitsverhältnis seinerseits selbst hätte kündigen dürfen. Dies ist anzunehmen, wenn ein Kündigungsgrund im Sinne der § 1 Abs 2KSchG oder § 626BGB bzw. § 15 Abs 4 oder 5 KSchG bestanden hätte (hier: Betriebsstilllegung).3. Teilweise Parallelentscheidung zu den Urteilen des Gerichts vom 30. Juni 2020 - 4 Sa 139/18 sowie 4 Sa 109/18.
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