Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 38. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 12. Oktober 2007 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg vom 14. November 2006 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Von Rechts wegen
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