BGH - Urteil vom 13.01.2022
IX ZR 64/21
Normen:
InsO § 35 Abs. 1; InsO § 300a Abs. 1 S. 1-2;
Fundstellen:
DB 2022, 521
DStR 2022, 665
DZWIR 2022, 540
MDR 2022, 396
NZI 2022, 226
WM 2022, 290
ZIP 2022, 332
ZInsO 2022, 528
ZVI 2022, 202
Vorinstanzen:
AG Dortmund, vom 14.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 423 C 1103/20
LG Dortmund, vom 01.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 S 83/20

Zugehörigkeit des Anspruchs auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse; Erteilung der Restschuldbefreiung dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren

BGH, Urteil vom 13.01.2022 - Aktenzeichen IX ZR 64/21

DRsp Nr. 2022/2295

Zugehörigkeit des Anspruchs auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse; Erteilung der Restschuldbefreiung dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren

Wird dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt, gehört der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse und nicht zum insolvenzfreien Neuerwerb des Schuldners, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder während des Verfahrens vor Ablauf der Abtretungsfrist verwirklicht worden ist.

Tenor

Die Revision gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 1. April 2021 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Normenkette:

InsO § 35 Abs. 1; InsO § 300a Abs. 1 S. 1-2;

Tatbestand